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Ausbildungsmöglichkeiten beim ibfl e. V.

Das Institut für berufsbildende Fachschulen und Lehrgänge (ibfl) e. V. bietet berufliche Aus- und Weiterbildungen im sozial-pflegerischen und sozial-pädagogischen Bereich an.

 

In Kooperation mit Altenpflegeeinrichtungen bilden wir in dem dreijährigen, bundeseinheitlich geregelten Bildungsgang künftige Fachkräfte in der Altenpflege aus. Der Ausbildungsvertrag wird mit einer Pflegeeinrichtung abgeschlossen, an unserer Berufsfachschule findet die theoretische und fachpraktische Ausbildung statt.

 

Den Beruf des Sozialassisten kann man in zwei oder drei Ausbildungsjahren an unserer Berufsfachschule für Sozialwesen erlernen, dies ist abhängig davon, ob zuvor der Realschul- oder Hauptschulabschluss erworben wurde. Für Abiturienten ist der Abschluss des Berufes zum Sozialassistenten auch in einer einjährigen Ausbildung an unserer Berufsfachschule ab dem Schuljahr 2010/2011 möglich. Der Beruf gilt als Zugangsvoraussetzung für Fachkraftausbildungen in den Bereichen Sozialpädagogik, Heilpädagogik und Pflege.

 

An der Fachschule für Sozialwesen des ibfl e. V. bieten wir die Fachkräfteausbildungen zum staatlich anerkannten Erzieher und zum staatlich anerkannten Heilpädagogen an.

 

Die Ausbildung zum Erzieher dauert in Vollzeit drei Jahre, eingeschlossen sind drei elf- bis zwölfwöchige Praktika in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen.

 

Die Ausbildung zum Heilpädagogen wird berufsbegleitend angeboten, d. h. die Teilnehmer arbeiten gleichzeitig in sozialpädagogischen, insbesondere integrativen Einrichtungen.

Unterricht findet an zwei Abenden in der Woche und vierzehntägig Sonnabends statt. Die Weiterbildung endet nach 3,5 Jahren mit den Staatlichen Abschlussprüfungen.

 

An Fortbildungen bieten wir zurzeit an:

 

Anpassungsqualifizierung zum staatlich anerkannten Erzieher (120 Stunden) für Teilnehmer, die in der DDR einen Abschluss in einem Erzieherberuf erworben haben.

 

Praxisanleiter im Bereich der Gesundheitsberufe (200 Stunden nach Sächsischer Weiterbildungsverordnung).

 

Praxisanleiter in Kinder- und Jugendeinrichtungen (80 Stunden gemäß Fachschulordnung sowie Sächsische Qualitätsverordnung)

 

Nachfragen sind auch zu folgenden Aus- und Fortbildungen möglich, die wir in der Vergangenheit bereits durchführten, bzw. für die wir uns in der Planungsphase befinden:

- sprachheilpädagogische Zusatzqualifikation

- Qualifikation zum Alltagsgestalter für die Betreuung dementer Personen

- Tagesmutter

- berufsbegleitende Ausbildung zum staatlich anerkanntem Erzieher